Geeignete Flächen
Wir prüfen, ob sich Ihre Fläche für den Bau eines Solarparks eignet.
Wir unterstützen Sie bei der Realisierung ihres Projekts ab einer Größe von fünf Hektar.
Grundsätzlich genehmigen Behörden folgende Flächen:
Konversionsflächen
Brachflächen, die gewerblich, industriell oder militärisch genutzt wurden und deren ökologischer Wert beeinträchtigt ist. Dazu zählen ehemalige Deponien, Tagebau oder Munitionsdepots. Auch Konversionsflächen, die zwischenzeitlich landwirtschaftlich genutzt wurden, zählen dazu.
Ertragsarme Grünlandflächen
Ackerflächen, Wiesen und Weiden aus landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten.
Flächen an Autobahnen und Bahnlinien
Flächen mit einem Abstand von bis zu 500 Metern zu Autobahnen und Bahnlinien (Randstreifen).
Bauliche Anlagen
Dazu zählen stillgelegte Flugplätze, Kiesgruben sowie ehemalige Sport-, Lager- und Parkplätze.
Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird das Einspeisen von maximal 20 Megawatt (MW) Strom gefördert. Das entspricht einem Solarpark von circa 20 Hektar Fläche. Sie können mit uns auch Flächen von 50 oder 100 Hektar realisieren. Alles über 20 MW verkaufen wir auf dem freien Markt. Derzeit erhalten Betreiber 8 bis 9 Cent pro Kilowattstunde an der Börse (Stand: November 2023).
Ertragsarme Äcker und Grünlandflächen
Ackerflächen, Wiesen und Weiden aus landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. In folgenden Bundesländern erhält man einen Fördersatz (Vergütung) durch eine Ausschreibung für 20 Jahre nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG):
• Bayern
• Baden-Württemberg
• Hessen
• Rheinland-Pfalz
• Saarland
• Niedersachsen
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
• Nordrhein-Westfalen
• Thüringen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Schleswig Holstein
(Stand: Juni 2024)
Alle Angaben ohne Gewähr und Haftung.
Mit welchem Ertrag Sie rechnen können, erfahren Sie unter der Rubrik Erträge.