Standortvorteil - Photovoltaikanlage Freifläche Agri-PV verpachten











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Standortvorteile für die Region
Von der Ansiedlung eines Solarparks profitieren nicht nur das Klima und der Eigentümer der Fläche, sondern auch die Gemeinde, regionale Firmen und der einzelne Bürger. Es entstehen Synergien, die eine ganze Region positiv beeinflussen können.
Unternehmen vor Ort
Ackerfläche verpachten PVA
Vergabe der Pflege und Mäharbeiten am Solarpark an den Grundstückseigentümer oder lokale Firmen vor Ort
Zusammenarbeit mit großen Stromabnehmern aus der Region, nach Möglichkeit direkte Kabelleitung von dem Solarpark zu den Stromabnehmern. Die Stromversorgung erfolgt dann dezentral
Vergabe der Bauleitplanung an Architekten oder Planungsbüros aus der Gemeinde oder dem Landkreis. Das gleich gilt auch für den Umweltbericht und alles, was mit dem Projekt zusammenhängt
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Sicherung der Arbeitsplätze vor Ort
Gemeinde Beteiligung
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Anmeldung der Betreiberfirma in der Gemeinde, dadurch Einnahmen der Gewerbesteuer
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Anpachten von Freiflächen von der Gemeinde
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Finanzielle Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG 2021, Höhe der Zahlung: Maximal 0,2 Cent / kWh. Vereinbarungen über Zuwendungen nach  § 6 EEG 2021 bedürfen der Schriftform und dürfen bereits geschlossen werden jedoch nicht vor dem Beschluss des Bebauungsplans für die Fläche zur Errichtung der Freiflächen Photovoltaikanlage. Bei einer 20 MW Freiflächen Photovoltaikanlage wären bis 40.000 € möglich
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Elektrotankstellen zum Selbstkostenpreis (plus Stromnebenkosten)
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Einnahmen durch Verlegung von Kabeln, sofern diese über Gemeindewegen verlegt werden
Finanzielle Bürgerbeteiligung an der Freiflächen-Photovoltaikanlage
Ackerfläche verpachten PVA
Bürger können sich an der Freiflächen-Photovoltaikanlage in Form von Crowdfunding (Nachrangdarlehen) ab 500 € beteiligen. Es wird zum Beispiel eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren und ein Zinssatz vereinbart. Nach Möglichkeit soll die Finanzierung über lokale Banken erfolgen, ansonsten durch namhafte deutsche Banken
Naturschutz und Biologische Vielfalt
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Abstimmung der Biodiversitätsmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde
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Abschluss der Maßnahmen und jährliche Kontrolle durch Experten
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Beweidung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Schafen
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Tag der offenen Tür für Bürger und Schulen und Erklärung der Maßnahmen (Klima- und Umweltschutz)
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